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   OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19   

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OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19 (https://dejure.org/2019,36998)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26.09.2019 - 2 B 214/19 (https://dejure.org/2019,36998)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26. September 2019 - 2 B 214/19 (https://dejure.org/2019,36998)
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Wird zitiert von ... (21)

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die erneute Begehung solcher Straftaten ernsthaft droht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; OVG Bremen, Beschl. v. 17.07.2019 - 2 B 145/19, Ziff. II. 1. a) bb) (2), nicht veröffentlicht).

    Bei der anschließend vorzunehmenden Gesamtabwägung mit dem Bleibeinteresse kann die vergleichsweise geringe Gefahr das (grundsätzlich bestehende) Ausweisungsinteresse relativieren und bei gut integrierten Ausländern im Ergebnis zur Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung führen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21 f.).

  • OVG Bremen, 09.12.2020 - 2 B 240/20

    Ausweisung eines früheren Kämpfers des Islamischen Staates (IS) - Aufschiebende

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach unten ist jedoch auch bei schwersten Schäden nicht zulässig (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist bei schwerwiegenden Gefahren (insbesondere durch schwere Straftaten) bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142 m.w.N.).

    Beim Vorliegen bedeutsamer Bleibeinteressen kann im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine höhere Wiederholungsgefahr erforderlich sein, um dem Ausweisungsinteresse ein Übergewicht zu verschaffen, als sie für das Erreichen der Mindestschwelle einer Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 Halbsatz 1 AufenthG erforderlich ist, die selbst für die Ausweisung von Ausländern ohne nennenswerte Bleibeinteressen erreicht sein muss (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 30; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 22).

  • OVG Bremen, 23.11.2020 - 2 B 314/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach unten ist jedoch auch bei schwersten Schäden nicht zulässig (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist bei schwerwiegenden Gefahren (insbesondere durch schwere Straftaten) bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 15.02.2021 - 2 B 364/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach unten ist jedoch auch hier nicht zulässig (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach unten ist jedoch auch hier nicht zulässig (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 08.02.2023 - 2 LB 268/22

    Ausweisung eines Erstverbüßers; Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV;

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen, dass eine Wiederholung "ernsthaft" droht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 07.10.2022 - 2 LA 49/22, juris Rn. 23; Beschl. v. 01.09.2022 - 2 B 108/22, juris Rn. 9).

  • OVG Bremen, 19.02.2021 - 2 B 12/21

    Ausnahmsweises Nichtvorliegen des erforderlichen besonderen

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach unten ist jedoch auch hier nicht zulässig (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20

    Gefahrenprognose und Verhältnismäßigkeit bei einer Ausweisung; Duldung wegen

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Ähnlich wie bei schweren Gewaltdelikten (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 2) ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die erneute Begehung solcher Straftaten ernsthaft droht.

  • VG Bremen, 03.06.2022 - 2 K 2618/20

    Asylrecht Türkei, Urteil vom 03.06.2022 - Grabmal S. C.; Grabmal S. C.; Verzicht

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20 -, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19 -, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG, Rn. 142 m.w.N.).

    zulässig (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20 -, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19 -, juris Rn. 21).

  • OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines früheren deutschen Staatsangehörigen wegen

  • OVG Bremen, 21.12.2022 - 2 LB 323/21

    Albanische Volkszugehörige; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Gefahrenprognose;

  • OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
  • OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach bestandkräftiger Ausweisung -

  • VG Bremen, 16.12.2022 - 2 K 198/20

    Ausweisung, Urteil vom 16.12.2022 - Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

  • OVG Bremen, 10.05.2021 - 2 B 36/21

    Ausweisung - assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23

    Ausweisung; Generalprävention; Verhältnismäßigkeit

  • OVG Bremen, 13.03.2023 - 2 LA 301/21

    Ernsthaftes Drohen einer Wiederholung als ausreichend für die Begründung eines

  • OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20

    Ausweisung; Gefahrenprognose; Generalprävention bei Vergewaltigung - Ausweisung;

  • OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22

    Verhältnismäßigkeit eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten

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